Geregelt und beschrieben werden die Aufgaben der Landes- und Ortsgruppen in der Satzung des SV. Orientiert sind sie an der Aufgabenstellung für den Hauptverein in Augsburg. Eine besondere Aufgabe haben dabei die Mitglieder der Landesgruppen-Vorstände. Sie fungieren als Mittler und Multiplikatoren zwischen dem Hauptverein und den Ortsgruppen.
Zu ihren zentralen Aufgaben gehören Lenkung, Überwachung und Förderung der Zucht und Ausbildung der Tiere als Gebrauchshunde. Sport- und Freizeitangebote stellen nur einen Einzelaspekt davon dar. Wichtiger sind die konsequente Beschäftigung mit Vererbungs- und Zuchtforschung, mit Fütterungs- und Haltungsfragen, mit allem biologisch Wissenswerten im Umkreis des Deutschen Schäferhundes und ganz selbstverständlich auch mit Krankheitsbekämpfung und Prävention.
Nicht wenig – und noch nicht alles: Denn auch Information und Werbung gehören dazu, genauso wie Lobby-Arbeit im kommunalen und landespolitischen Bereich. Schließlich ist Hundehaltung inzwischen zu einem sensiblen gesellschaftspolitischen Thema geworden. Diese Arbeit der Landesgruppen ist bedeutsam für den Hauptverein. Menschen, die sie verantwortlich (und ehrenamtlich) tun, werden in demokratischer Weise von der Landesversammlung gewählt, die sich aus den Delegierten der Ortsgruppen zusammensetzt.
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Bereits aus den Namen der Landesgruppen kann in etwa die regionale Zuständigkeit abgelesen werden: